Und wie geht's weiter?

Der Hausbau ist nun abgeschlossen und nun wird sich über die Zeit hinweg zeigen, ob es sich um einen beständigen Bau handelt oder nur von kurzlebiger Natur ist. An dieser Stelle zählen wir nach und nach all die Gewährleistungsfälle auf, die uns begegnen werden und wie damit umgegangen wurde. Denn genau damit wirbt Town&Country großzügig. Nachdem es mit dem Homepagetitel (www.sicherinshaus.de) nicht ganz so geklappt hat, wollen wir mal sehen, ob zumindest www.sicherimhaus.de der bessere Titel wäre.

 

1. Nicht schließende Rollläden: am 08.02.2016 haben wir 2 nicht schließende Rollläden bemängelt. Der Mangel wurde an die Fachfirma weitergeleitet. Antwort lautet, dass zwischen der 13. und 16. KW die Rollläden getauscht werden sollen. Nicht gerade eine präzise Zeitangabe aber immerhin.

Schlussendlich hatte sich die Reparatur noch um ein paar Wochen verschoben. Kann ja mal passieren....aber dann wurden die Rollläden nochmal justiert. Schade nur, dass wir anschließend "etwas farblich nachbessern" durften.

 

2. Nicht parallel geschaltete Rollläden: Die W.u.B. Troisdorf verkaufte für nicht wenig Geld funkgesteuerte Rollläden, ohne diese jedoch einzeln abzusichern. Die Folge sind unterschiedliche Laufrichtungen (im gleichen Raum fahren Rollläden hoch, während andere runterfahren), Zusatzanschaffung von teuren Fernbedienungen, sehr hoher Zeitaufwand der Programmierung. Das Bester ist das wiederholtes Auftreten der gesamten Problematik, wenn die Rollläden auf Werkseinstellung zurückgesetzt werden müssen (was durchaus vorkommt). Die W.u.B. Troisdorf hat bis heute keine Lösung angeboten.

 

3. Treppe: Die einzelnen Elemente wurde jeweils in Kunststofffolie mit dem Nebeneffekt zusammengebaut, dass die Kunststofffolie nicht komplett entfernt werden kann, ohne die Treppe auseinander zu schrauben. Da es sich um eine in-sich-tragende Konstruktion ist, wollen wir von einer Demontage in Eigenleistung Abstand nehmen. Eine Nachfrage, wie dies nun erfolgen soll, bleibt bis dato komplett unbeantwortet.

 

4. Schaden durch Falschkennzeichnung der Stromzufuhr für die Druckentwässerungspumpe: Fa. Karim hat bei der Verlegung des Stromkabels für die Druckentwässerungspumpe die Kennzeichnungsklammern verwechselt, sodass ein "Falschanschluss" erfolgte. In der Konsequenz ging die Schaltplatine in Rauch auf: Schaden 1200 Euro. Die Pflichten aus einem Werkvertrag im Sinne der §§631 ff BGB und die damit vereinbarte Verpflichtung zur Herstellung eines Werkes, also da anschlussfertige Verlegen eines Stromkabels, ist Fa. Karim gänzlich unbekannt. Damit steht der erste Rechtstreit vor der Tür.

 

5. Erste Schimmelbildung an Silikonfugen: Das sich in Feuchträumen Schimmel bilden kann, ist natürlich. Das dies jedoch nach wenigen Monaten trotz regelmäßiger Reinigung nach der Nutzung einstellt, ist uns bislang noch nie vorgekommen. Insbesondere, weil sich der Schimmel im Silikon wiederfindet. Da wir keine Lust auf eine erneute Diskussion haben, haben wir das Silikon kurzerhand selber ausgetauscht.