Wohin mit dem Wasser?

Mit dem Antrag zur Versickerung fängt es an.

"Das Regenwasser kann auf dem Grundstück verbleiben". Was sich so gnädig anhört, stellt sich schnell als "Großprojekt" dar. Hinter dem Wörtchen "kann" verbirgt sich nämlich die Bedeutung "muss" und ist Steinchen, welcher aus dem Weg geräumt werden muss, zu dem Ziel einer Baugenehmigung. Es ist also Anforderung der Baubehörde. Dieser kurze Satz bedeutet aber wiedereinmal viel Recherche, Gehirnschmalz und Planungen. Schnell sind wir auf die Idee gekommen, das Regenwasser - wenn wir es schon ableiten müssen - auch für die Gartenbewässerung (Zisterne) zu nutzen und dann den Überlauf versickern zu lassen. Zuerst muss ein Bodengutachten her, dass mal gerade eben mehrere Hundert Euro kostet aber durchaus Sinn macht. Schließlich sagt dieses Gutachten schlußendlich auch aus, wie die Versickerunganlage/Rigole beschaffen sein muss. Insgesamt hat dies zwar wenig mit dem eigentlichen Bau zu tun aber wenn schon der Tiefbauer mit dem Bagger ankommt, dann könnte er ja auch gleich die weiteren Löcher für Zisterne und anschließender Rigole buddeln. Wir werden sehen und berichten.....

 

Da die Erteilung einer Baugenehmigung u.a. abhängig von der Erlaubnis der "Unteren Wasserbehörde" ist, wollten wir noch vor unserer großen Reise, auch diesen Antrag "mal gerade eben schnell" bei denen einwerfen. Wer aber glaubt, dass Wasser, was so einfach vom Himmel fällt, auch genauso einfach wieder weg ist, täuscht sich sehr. Dem Regenwasser der letzten Millionen Jahre, welches die Frechheit besessen hat, auch auf unser Grundstück zu fallen und dort einfach so, mir nichts dir nichts ins Grundwasser zu versickern, macht nun die Untere Wasserbehörde den Gar aus. Wäre doch gelacht. Nix mehr mit "einfach so, mir nichts dir nichts" in Grundwasser versickern?! Soweit kommts. Da muss aber ganz schnell eine Muldenrigole her. Und nicht irgend so ein Pupsding - 5x2 Meter muss es schon sein. Und wenn wir schon dabei sind, dann auch direkt mal 2 Meter tief. Und damit das Regenwasser nicht einfach das tut, was es tun möchte, muss für die Genehmigung, ganz nach dem Motto "doppeltgemoppelt hält länger" folgendes eingereicht werden: 1 Antrag, 2 Erläuterungsberichte, 2 amtliche Lagepläne im Maßstab 1:250, Gutachten in 2facher Ausführung, Auszug aus dem Katasteramt, Lageplan...

Zack, alles beisammen und ab dafür durch den Briefkastenschlitz der Behörde. Damit wäre das Thema gegessen! Denkste!!

 

Kommt man so erholt aus dem Urlaub, warten auch schon ein paar dicke Umschläge im Briefkasten. Nein, nicht die Baugenehmigung. Wo denkt der geneigte Leser denn hin? Ein Brief der "Unteren Wasserbehörde" natürlich. Und er ist so dick, weil all unsere Unterlagen postwendend an uns zurück geschickt wurden. Nach einem "Sehr geehrten Damen und Herren" folgt kurz und knapp die Begründung; "Aufgrund des beigefügten Gutachtens ist eine schadlose Regenwasserversickerung auf dem Grundstück nicht möglich. Siehe Seite xy unter Hinweis Mulden-Rigolen-Versickerung." Unsere Gesichtsentgleisung war beispielslos.

Meine telefonische Entschuldigung dafür, dass wir "natürlich nicht dafür verantwortlich sein wollen, dass durch unsere Versickerungsvorrichtung, ganz plötzlich Regenwasser nur noch schadhaft ins Erdreich dringen kann" wurde nicht angenommen. 

 

Das in-Verbindung-bringen von Beamtendenken und einem Blick ins Gutachten, brachte dann die Erleuchtung.

Dort steht nämlich (ich betone das Wort NÄMLICH): "Wir möchte jedoch darauf hinweisen, dass das System bei dem ermittelten kf-Wert eine lange Entleerungszeit hat und somit bei aufeinander folgenden, längeren Niederschlagsereignissen ein Überlaufen nicht ausgeschlossen werden kann!". Was macht der Beamte daraus? Er formuliert das Ganze einfach um, schreibt "muss so ausgerichtet sein, dass auch bei aufeinander folgenden, längeren Niederschlagsereignissen ein Überlaufen ausgeschlossen ist."

 

Folgemaßnahmen kurz und knapp: Bauleiter angemeckert ("wie kann man nur..."), Bauleiter Gutachter angemeckert ("wie kann man nur..."), Gutachter umformuliert, zugeschickt, ausgedruckt, Beamten aufgesucht und zu Kreuze gekrochen, Beamter nimmt naserümpfend Antrag entgegen.................warten!!!


Ergebnis und Siegerehrung:

Wir haben die Erlaubnis das Regenwasser auf dem Grundstück versickern zu lassen. :-)