Unsere Tipps zur Regenwasserversickerung

Die hier und da vorzufindene Formulierung "Das Regenwasser kann auf dem Grundstück versickern." ist etwas irreführend. Es gibt Baubehörden, die es einem tatsächlich zur Wahl stellen, jedoch wird aus Umweltgründen aus dem "kann" ein "muss" - und das bringt einige Hürden mit sich. Für den Fall, dass Sie nun vor dem "Versickerungsproblem" stehen, haben wir aus unserer Sicht ein paar Tipps.

  1. Erkundigen sich frühzeitig darum, ob das Regenwasser auf dem Grundstück versickern muss. Mit diesem Wissen können sie gleich auch den Bodengutachter, der das baugeologische Gutachten erstellt beauftragen sogleich auch ein Versickerungsgutachten zu erstellen. Alles in einer Hand macht das Gutachten schon mal etwas günstiger.
  2. Manche Behörden akzeptieren auch Werte von Nachbarn. Fragen sie bei Ihrer Behörde und ihren Nachbarn nach. Wie haben die, die Versickerung geregelt?
  3. Falls sie ein Gutachten benötigen, wäre es von Vorteil, wenn dieser nicht die Erfordnis an Größe der Versickerungsanlage beschreibt, sonder eine Aussage trifft, welches Fassungsvermögen die Anlage haben sollte. Unter normalen (Berechnungs-)Umständen werden zB bei einer Muldenrigole herkömmliche Materialien angegeben. Es gibt jedoch mittlerweile auch moderne Elemte, die ein wesentlich höheres Fassungsvermögen vorweisen. Unter Verwendung dieser Elemente können sie entweder eine Rigole kleiner gestalten oder ggf. hohen Anforderungen eher entsprechen.
  4. Da immer wieder bei Anträgen amtliche Lagepläne in Maßstäben von 1:250 angefordert werden (wie auch von der Unteren Wasserbehörde), machte es Sinn, sich vom Bauträger direkt mehrere Exemplare fertigen zu lassen. Abgesehen von den Kosten für ein nachträgliches Anfordern oder Kopieren, spart dies auch direkt Zeit bei den Anträgen.